Schakal-Urteil auf Sylt: Kaltgestellt statt rehabilitiert Holen Sie das Popcorn raus, denn Sylt liefert mal wieder Stoff, gegen den jeder Tatort wie eine langweilige Eigentümerversammlung wirkt. Der Hauptdarsteller: Ein Goldschakal, der im letzten Jahr in Keitum eine „All-you-can-eat“-Tour durch die Schafweiden veranstaltete (78 Lämmer fanden das mäßig witzig). Jetzt hat das Verwaltungsgericht das Urteil gefällt, und wir müssen ganz stark sein: Ein Schakal ist keine Person.
1. Rufmord im Wattenmeer? – Schakal-Urteil auf Sylt
Ein Umweltverband wollte den pelzigen Lämmer-Gourmet gerichtlich „rehabilitieren“. Man hatte wohl Angst, er würde auf der Insel keinen Tisch mehr im Sansibar bekommen, weil sein Ruf ruiniert sei. Die Richter in Schleswig waren jedoch gewohnt humorlos und stellten fest: Ein Schakal hat kein „allgemeines Persönlichkeitsrecht“.
Das bedeutet im Klartext: Man darf ihn offiziell als „Lämmer-Dieb“ bezeichnen, ohne dass er mit seinem Anwalt um die Ecke kommt. Er hat keinen Ruf, den man schädigen könnte – er hat nur Hunger. Die Klage wurde abgeschmettert. Ein Schakal kann eben nicht beleidigt sein. Er ist ein Tier, kein Instagram-Influencer mit Rechtsschutzversicherung.
2. Das große Verschwinden: „Frozen“ auf Friesisch – Schakal-Urteil auf Sylt
Seit Mai 2025 ist der Gute wie vom Erdboden verschluckt. Die offizielle Theorie der Behörden: „Vielleicht ist er weggeschwommen?“ Oder: „Er hat die Insel mit dem Sylt-Shuttle verlassen (natürlich ohne Ticket).“
Die echte Insider-Theorie, die man sich beim dritten Köm in der Kneipe zuraunt, ist allerdings deutlich frostiger. Man munkelt, der Schakal habe die richterliche Entscheidung gar nicht erst abgewartet, sondern sich für ein dauerhaftes Sabbatical entschieden. Sein aktueller Aufenthaltsort? Ein gemütliches 3-Sterne-Fach zwischen den Pommes und dem Grünkohl in der Kühltruhe eines Sylters. Man könnte sagen: Er ist jetzt fest in die lokale Gastronomie integriert – allerdings eher im Bereich der Langzeitkonservierung. Während die Anwälte noch über „Artenschutz“ und „Berufungsverfahren“ debattieren, genießt der Schakal bereits die friesische Kälte bei konstant minus 18 Grad. Er ist nun ein echter „Eingeborener“.
3. Zeugenaussage aus dem Eis? – Schakal-Urteil auf Sylt
Der Umweltverband überlegt nun, in die nächste Instanz zu gehen. Man will das Oberverwaltungsgericht bemühen. Das könnte kompliziert werden: Sollten die Richter dem Schakal doch noch Persönlichkeitsrechte einräumen, müsste er eigentlich persönlich erscheinen.
Doch die Befragung dürfte zäh werden. Ein Zeuge, der neben einer Packung Fischstäbchen darauf wartet, dass die Weltmeisterschaft im Eiskunstlauf der Wirbeltiere beginnt, ist erfahrungsgemäß eher wortkarg. „Herr Schakal, wie fühlen Sie sich bei der Sache?“ – Schweigen im Walde (bzw. im Gefrierfach).
Der Schakal ist weg, die Justiz hat ihren Frieden, und irgendwo auf der Insel schlummern 30 Kilo „Rechtsstreit“ ganz friedlich im ewigen Eis. Ein klassisches Sylter Ende: Man redet viel darüber, aber am Ende landet das Problem einfach diskret in der Truhe.
Ende gut, alles gut – nur für den Schakal ist die Sache wohl endgültig „gegessen“.